Handfeste:
Urkunde, die vom Aussteller durch Handauflegen bekräftigt wurde. Dieser Schutzbrief sicherte Privilegien eines bestimmten Personenkreises. Bekannteste Anwendung ist die Verleihung des Stadtrechtes.
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Handwerk:
Älteste Form der gewerblichen Tätigkeit. Dem Handwerksstand gehörten nur Freie an. Für jeden Handwerksberuf entwickelten sich im 12. Jh. Zünfte, d. h., daß sich der jeweilige Berufsstand in einer Interessenvereinigung zusammenschloß. Der jeweilige Berufsstand setzte sich aus den Meistern, den Gesellen und den Lehrlingen zusammen.

Die Lehrlinge erlernten das Handwerk bei einem Meister, der als einziger ausbildungsberechtigt war. Die Ausbildungszeit konnte von fünf bis zu neun Jahren andauern. Der Lehrling erhielt während dieser Zeit nur Unterkunft, Verpflegung und Kleidung, aber keinen Lohn von seinem Meister. Da Lehrstellen sehr begehrt waren, war es sogar üblich, daß die Eltern eines Lehrlings bei Ausbildungsbeginn dem Meister eine Zahlung zu leisten hatten, das sog. Lehrgeld.

Die Gesellen waren Facharbeiter, die nach bis zu neunjähriger Ausbildung als Lehrlinge diesen Rang erhielten. Gesellen erhielten einen Lohn vom Meister und hatten das Recht ihre Anstellung zu wechseln. Sie waren mit Erhalt ihres Ranges befähigt, eigenverantwortlich Arbeiten für ihren Meister zu übernehmen.

Um Meister zu werden, mußte ein Geselle all das beherrschen, was auch sein Meister konnte. Erst dann durfte er die Meisterprüfung ablegen, indem er ein sog. Meisterstück anfertigte. Bestand er die Prüfung, war er von nun an Meister, konnte selber Lehrlinge ausbilden und einen eigenen Betrieb eröffnen.
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Hanf:
Aus Mittelasien stammende Pflanze, die schon im Mittelalter in Europa angebaut wurde. Aus den Fasern der zwei bis drei Meter hohen Stengel wurden Seile hergestellt. Die Pflanzensamen dienten als Mittel gegen Schmerzen.
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Heraldik:
Die Heroldskunst. Wappenkunde, die im 12. – 13. Jh. entstand. Da die Ritter durch immer stärkere Rüstungen und Vollvisierhelme nicht mehr voneinander zu unterscheiden waren, wurden persönliche Zeichen, die sog. Wappen eingeführt, um die Kämpfer in einer Schlacht unterscheiden zu können. Das Wappen wurde neben der (s.) Flamme auf dem Schild geführt (Wappen = Schildzeichen). Die Heraldik legte genau fest, wie ein Wappen aufgebaut sein mußte sowie welche Farben und Farbkombinationen zulässig waren. Ein Wappen bestand aus dem geometrisch aufgeteilten Hintergrund, dem sog. (s.) Heroldsbild, und einem Symbol im Vordergrund, der sog. (s.) Gemeinen Figur.
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Herold:
Da die Wappen recht umfangreich aufgebaut sein konnten und zudem strengen Regeln unterworfen waren, entstand der Beruf der Herolde, die Spezialisten der Wappenkunde waren. Sie kündeten u. a. beim Turnier die Kombattanten an.
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Heroldsbild:
Geometrisch aufgeteilter Hintergrund des Wappens eines Ritters.
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Holzgeld:
Abgabe (Steuer) die der Leibeigene dem Grundherrn für das Sammeln von Brennholz zahlen mußte.
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Honig:
Hauptsüßstoff im Mittelalter, da Zucker importiert werden mußte und somit teuer war.
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Hufe:
Bezeichnug der Hofstätte (Bauernhof) einer Bauernfamilie im Mittelalter. Sie beinhaltete alles, was zum Lebensunterhalt der Familie notwendig war (Hof, Ackerland und Anteil an der (s.) Allmende.
Die Durchschnittsgröße einer Hufe lag bei etwa sieben bis zehn Hektar Land.
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